Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
Kurzbeschreibung
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Es regelt insbesondere die Zuständigkeiten deutscher Behörden, Marktüberwachung, Ordnungswidrigkeiten sowie weitere nationale Vollzugsvorschriften zur Umsetzung des europäischen Batterierechts.
Mit dem Inkrafttreten des BattDG wurde das bisherige Batteriegesetz (BattG) weitgehend durch das unmittelbar geltende europäische Batterierecht abgelöst.
Zweck
- EU-Batterieverordnung national durchführen
- Einheitlichen Vollzug gewährleisten
- Herstellerverantwortung absichern
- Marktüberwachung organisieren
- Kreislaufwirtschaft stärken
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/
Das BattDG ergänzt die unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2023/1542. Während die Verordnung die materiellen Anforderungen an Batterien, Hersteller, Händler und Recycling festlegt, regelt das BattDG insbesondere nationale Zuständigkeiten, Marktüberwachung, Bußgeldvorschriften und Verwaltungsverfahren.
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