BattDG - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023_1542 betreffend Batterien und Altbatterien
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BattDG - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023_1542 betreffend Batterien und Altbatterien

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BattDG - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023_1542 betreffend Batterien und Altbatterien

Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Kurzbeschreibung

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Es regelt insbesondere die Zuständigkeiten deutscher Behörden, Marktüberwachung, Ordnungswidrigkeiten sowie weitere nationale Vollzugsvorschriften zur Umsetzung des europäischen Batterierechts.

Mit dem Inkrafttreten des BattDG wurde das bisherige Batteriegesetz (BattG) weitgehend durch das unmittelbar geltende europäische Batterierecht abgelöst.


Zweck

  • EU-Batterieverordnung national durchführen
  • Einheitlichen Vollzug gewährleisten
  • Herstellerverantwortung absichern
  • Marktüberwachung organisieren
  • Kreislaufwirtschaft stärken

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/

Das BattDG ergänzt die unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2023/1542. Während die Verordnung die materiellen Anforderungen an Batterien, Hersteller, Händler und Recycling festlegt, regelt das BattDG insbesondere nationale Zuständigkeiten, Marktüberwachung, Bußgeldvorschriften und Verwaltungsverfahren.

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