AÜGMeldstellV - Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 17b Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
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AÜGMeldstellV - Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 17b Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

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Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 17b Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜGMeldstellV)

Kurzbeschreibung

Die AÜGMeldstellV bestimmt die zuständige Behörde für Meldungen nach § 17b Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Sie regelt ausschließlich die behördliche Zuständigkeit für das entsprechende Meldeverfahren und ergänzt damit das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.


Zweck

  • Zuständige Behörde eindeutig festlegen
  • Verwaltungsverfahren vereinheitlichen
  • Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unterstützen
  • Rechtssicherheit für Meldeverfahren schaffen
  • Behördenzuständigkeiten klar regeln

Themen

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Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/a_gmeldstellv/index.html


Hinweise

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