Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Kurzbeschreibung
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte (Leiharbeit bzw. Zeitarbeit).
Es legt die Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung fest, bestimmt die Rechte und Pflichten von Verleihern, Entleihern und Leiharbeitnehmern und enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten, insbesondere zu Equal Pay, Equal Treatment und der Überlassungshöchstdauer.
Zweck
- Arbeitnehmer bei der Leiharbeit schützen
- Faire Arbeitsbedingungen sicherstellen
- Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung regeln
- Missbrauch von Leiharbeit verhindern
- Rechte und Pflichten von Verleihern und Entleihern festlegen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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