AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Kurzbeschreibung

Die AwSV regelt die Anforderungen an Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Stilllegung von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.

Sie konkretisiert das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und enthält bundesweit einheitliche Vorschriften zum Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser. Die Verordnung legt Anforderungen an Anlagen, Betreiber, Fachbetriebe, Sachverständige sowie Prüf- und Dokumentationspflichten fest.


Zweck

  • Gewässer vor Verunreinigungen schützen
  • Bundesweit einheitliche Anforderungen schaffen
  • Sicheren Betrieb wassergefährdender Anlagen gewährleisten
  • Betreiberpflichten konkretisieren
  • Umweltschäden vermeiden

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/

Die AwSV konkretisiert das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und vereinheitlicht die Anforderungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes in Deutschland.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

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