Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Kurzbeschreibung
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit, die Integration sowie die Beendigung des Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland.
Es bestimmt die Voraussetzungen für die Erteilung, Verlängerung und den Widerruf von Aufenthaltstiteln, regelt den Familiennachzug, die Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen, Integrationsmaßnahmen sowie aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Das AufenthG bildet gemeinsam mit dem Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union und weiteren spezialgesetzlichen Regelungen den Kern des deutschen Aufenthaltsrechts.
Zweck
- Rechtmäßigen Aufenthalt regeln
- Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen und steuern
- Fachkräfteeinwanderung fördern
- Integration unterstützen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Kapitel, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/
Das Aufenthaltsgesetz bildet die zentrale Grundlage des deutschen Aufenthaltsrechts für Drittstaatsangehörige. Für Unionsbürger gelten ergänzend die Vorschriften des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU).
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