AufenthG - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
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AufenthG - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

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AufenthG - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Kurzbeschreibung

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit, die Integration sowie die Beendigung des Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland.

Es bestimmt die Voraussetzungen für die Erteilung, Verlängerung und den Widerruf von Aufenthaltstiteln, regelt den Familiennachzug, die Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen, Integrationsmaßnahmen sowie aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Das AufenthG bildet gemeinsam mit dem Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union und weiteren spezialgesetzlichen Regelungen den Kern des deutschen Aufenthaltsrechts.


Zweck

  • Rechtmäßigen Aufenthalt regeln
  • Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen und steuern
  • Fachkräfteeinwanderung fördern
  • Integration unterstützen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Kapitel, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/

Das Aufenthaltsgesetz bildet die zentrale Grundlage des deutschen Aufenthaltsrechts für Drittstaatsangehörige. Für Unionsbürger gelten ergänzend die Vorschriften des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU).

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