ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)
Kurzbeschreibung
Die ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) regelt die Durchführung der Ausbildung und der staatlichen Prüfungen für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten (ATA) sowie Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA).
Sie konkretisiert das ATA-OTA-G und enthält insbesondere Vorschriften über Ausbildungsinhalte, Ausbildungsdauer, praktische und theoretische Ausbildung, Praxisanleitung, staatliche Prüfungen, Bewertung sowie die Voraussetzungen für den erfolgreichen Berufsabschluss.
Zweck
- Einheitliche Berufsausbildung sicherstellen
- Ausbildungsinhalte verbindlich festlegen
- Staatliche Prüfungen regeln
- Qualität der Ausbildung gewährleisten
- Patientensicherheit fördern
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-aprv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-aprv/
Die ATA-OTA-APrV konkretisiert das ATA-OTA-G und regelt die Ausbildung sowie die staatlichen Prüfungen der Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenzberufe.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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