ATA-OTA-APrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Gesetz · AELS Wissensseite

ATA-OTA-APrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Diese AELS-Wissensseite vermittelt zentrale Inhalte zu ATA-OTA-APrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, ordnet Zusammenhänge ein und führt zu passenden Quellen und verwandten Themen.

169 Wörter 1 Min. Lesezeit 0 Stichworte 22 Verknüpfungen
ATA-OTA-APrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)

Kurzbeschreibung

Die ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) regelt die Durchführung der Ausbildung und der staatlichen Prüfungen für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten (ATA) sowie Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA).

Sie konkretisiert das ATA-OTA-G und enthält insbesondere Vorschriften über Ausbildungsinhalte, Ausbildungsdauer, praktische und theoretische Ausbildung, Praxisanleitung, staatliche Prüfungen, Bewertung sowie die Voraussetzungen für den erfolgreichen Berufsabschluss.


Zweck

  • Einheitliche Berufsausbildung sicherstellen
  • Ausbildungsinhalte verbindlich festlegen
  • Staatliche Prüfungen regeln
  • Qualität der Ausbildung gewährleisten
  • Patientensicherheit fördern

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-aprv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-aprv/

Die ATA-OTA-APrV konkretisiert das ATA-OTA-G und regelt die Ausbildung sowie die staatlichen Prüfungen der Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenzberufe.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

Empfehlungen

Ähnliche Inhalte zu ATA-OTA-APrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.