Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)
Kurzbeschreibung
Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) regelt Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitskräftebedarfs in besonderen staatlichen Krisenlagen, insbesondere im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um die Versorgung der Bevölkerung sowie die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Bereiche durch arbeitsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen.
Zweck
- Arbeitskräfte in Krisen- und Verteidigungsfällen sichern
- Versorgung der Bevölkerung gewährleisten
- Funktionsfähigkeit kritischer Einrichtungen erhalten
- Rechtliche Grundlagen für staatliche Maßnahmen schaffen
- Öffentliche Sicherheit und Landesverteidigung unterstützen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/asg/
Hinweise
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