Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Kurzbeschreibung
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässige Arbeitszeit von Beschäftigten und dient dem Schutz ihrer Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitszeitgestaltung.
Es legt insbesondere Vorschriften zur täglichen Höchstarbeitszeit, zu Ruhepausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit sowie zur Sonn- und Feiertagsarbeit fest und bildet eine der wichtigsten Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Zweck
- Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten schützen
- Arbeitszeiten begrenzen
- Ausreichende Ruhezeiten gewährleisten
- Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit regeln
- Vereinbarkeit von Arbeit und Erholung fördern
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Hinweise
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