Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Kurzbeschreibung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie konkretisiert die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und legt Mindestanforderungen für Sicherheit, Gesundheitsschutz und die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen fest.
Sie gilt für nahezu alle Arbeitsstätten und ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Zweck
- Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsstätten gewährleisten
- Gefährdungen in Arbeitsstätten vermeiden
- Anforderungen an Arbeitsplätze und Arbeitsräume festlegen
- Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten fördern
- Das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Hinweise
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