Kurzbeschreibung
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hinsichtlich Erfindungen, die während eines Arbeitsverhältnisses entstehen.
Es legt fest, wann eine Erfindung als Diensterfindung gilt, welche Rechte der Arbeitgeber daran erwerben kann und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben.
Zweck
- Rechte an Arbeitnehmererfindungen regeln
- Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgleichen
- Innovationen fördern
- Vergütungsansprüche sichern
- Rechtssicherheit bei Diensterfindungen schaffen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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