Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Kurzbeschreibung
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit gesundheitlichen Gefährdungen.
Sie legt fest, wann Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge durchzuführen ist und konkretisiert die Pflichten des Arbeitgebers sowie die Aufgaben der Betriebsärzte.
Zweck
- Gesundheit der Beschäftigten schützen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen
- Arbeitgeber bei der Prävention unterstützen
- Gesundheitsschutz im Betrieb stärken
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Hinweise
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