Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
Kurzbeschreibung
Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die Rahmenbedingungen der Altersteilzeit und fördert den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
Es enthält Vorschriften über die Voraussetzungen, die Durchführung sowie die Förderung von Altersteilzeitverhältnissen.
Zweck
- Gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen
- Beschäftigung älterer Arbeitnehmer unterstützen
- Altersteilzeit rechtlich regeln
- Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen schaffen
- Beschäftigungspolitische Ziele fördern
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Graph, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.