Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung (AltersVersErhV)
Kurzbeschreibung
Die AltersVersErhV regelt die Durchführung statistischer Erhebungen über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland.
Sie bestimmt insbesondere, welche Daten erhoben werden, wer auskunftspflichtig ist und wie die statistische Erfassung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt.
Zweck
- Durchführung einer bundesweiten Statistik zur betrieblichen Altersversorgung
- Einheitliche Datenerhebung sicherstellen
- Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen schaffen
- Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung dokumentieren
- Vergleichbarkeit der erhobenen Daten gewährleisten
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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