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Aktiengesetz (AktG)


Kurzbeschreibung

Das Aktiengesetz (AktG) regelt die Gründung, Organisation, Leitung, Mitbestimmung, Finanzierung und Auflösung von Aktiengesellschaften (AG) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) in Deutschland.

Es bildet die zentrale Rechtsgrundlage für Kapitalgesellschaften mit Aktienstruktur.


Systematischer Kontext

Das Aktiengesetz gehört zum Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht und steht im Schnittfeld von Unternehmensrecht, Kapitalmarktrecht, Unternehmensmitbestimmung und Corporate Governance.

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Ziel des Aktiengesetzes

Das AktG soll:

  • die Organisation von Aktiengesellschaften regeln
  • Aktionäre schützen
  • die Funktionsfähigkeit von Kapitalgesellschaften sichern
  • Transparenz und Kontrolle gewährleisten
  • den Kapitalmarkt stärken

Anwendungsbereich

Das AktG gilt insbesondere für:

Aktiengesellschaft (AG)

  • Kapitalgesellschaft mit Grundkapital
  • Eigentümer sind Aktionäre
  • Haftung grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen beschränkt

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

  • Mischform aus AG und Personengesellschaft
  • persönlich haftende Gesellschafter und Aktionäre

Organe der Aktiengesellschaft

1. Vorstand

Aufgaben:

  • Leitung der Gesellschaft
  • Unternehmensführung
  • Vertretung nach außen

Merkmale:

  • eigenverantwortliche Geschäftsführung
  • Weisungsfreiheit gegenüber Aktionären

2. Aufsichtsrat

Aufgaben:

  • Überwachung des Vorstands
  • Bestellung und Abberufung des Vorstands
  • Zustimmung zu bestimmten Geschäften

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3. Hauptversammlung

Aufgaben:

  • Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
  • Satzungsänderungen
  • Gewinnverwendung
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

Grundkapital

Das Grundkapital:

  • ist in Aktien zerlegt
  • dient dem Gläubigerschutz
  • beträgt bei einer AG mindestens 50.000 Euro

Rechte der Aktionäre

Vermögensrechte

  • Dividendenanspruch
  • Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen
  • Anteil am Liquidationserlös

Verwaltungsrechte

  • Teilnahme an Hauptversammlungen
  • Stimmrecht
  • Auskunftsrechte

Corporate Governance

Das AktG enthält zahlreiche Regeln zu:

  • Transparenz
  • Kontrolle
  • Risikomanagement
  • Interessenkonflikten
  • Verantwortlichkeit von Organmitgliedern

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Mitbestimmung im AktG

Je nach Unternehmensgröße können Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sein.

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Kapitalmaßnahmen

Das AktG regelt:

  • Kapitalerhöhungen
  • Kapitalherabsetzungen
  • Ausgabe neuer Aktien
  • Wandel- und Optionsrechte

Rechnungslegung und Prüfung

Aktiengesellschaften unterliegen umfangreichen Anforderungen an:

  • Jahresabschluss
  • Lagebericht
  • Abschlussprüfung
  • Offenlegung

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Haftung

Haftungsrisiken bestehen insbesondere für:

  • Vorstandsmitglieder
  • Aufsichtsratsmitglieder
  • Gründungsbeteiligte

Die Gesellschaft selbst haftet grundsätzlich mit ihrem Vermögen.


EU-Bezug

Das Aktienrecht wird stark durch EU-Recht beeinflusst:

  • Gesellschaftsrechtliche Richtlinien
  • Kapitalmarktrecht
  • Aktionärsrechterichtlinie
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Bedeutung für Unternehmen

Das AktG schafft:

  • Rechtssicherheit für Kapitalgesellschaften
  • Zugang zum Kapitalmarkt
  • Schutz von Investoren
  • klare Kontrollstrukturen

Verbindung zur Gesetzespyramide

1. EU-Gesellschaftsrecht

2. Aktiengesetz (AktG)

3. Handelsgesetzbuch (HGB)

4. Satzung der Gesellschaft

5. Beschlüsse von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung


Wichtige Stichworte

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