Aktiengesetz (AktG)
Kurzbeschreibung
Das Aktiengesetz (AktG) regelt die Gründung, Organisation, Leitung, Mitbestimmung, Finanzierung und Auflösung von Aktiengesellschaften (AG) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) in Deutschland.
Es bildet die zentrale Rechtsgrundlage für Kapitalgesellschaften mit Aktienstruktur.
Systematischer Kontext
Das Aktiengesetz gehört zum Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht und steht im Schnittfeld von Unternehmensrecht, Kapitalmarktrecht, Unternehmensmitbestimmung und Corporate Governance.
Verknüpfungen:
- Wissensbereiche/Wirtschaft/Wirtschaftsrecht
- Wissensbereiche/Wirtschaft/Unternehmensrecht
- Unternehmensmitbestimmung
- Buchführung
- Gesellschaftsrecht EU
Ziel des Aktiengesetzes
Das AktG soll:
- die Organisation von Aktiengesellschaften regeln
- Aktionäre schützen
- die Funktionsfähigkeit von Kapitalgesellschaften sichern
- Transparenz und Kontrolle gewährleisten
- den Kapitalmarkt stärken
Anwendungsbereich
Das AktG gilt insbesondere für:
Aktiengesellschaft (AG)
- Kapitalgesellschaft mit Grundkapital
- Eigentümer sind Aktionäre
- Haftung grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Mischform aus AG und Personengesellschaft
- persönlich haftende Gesellschafter und Aktionäre
Organe der Aktiengesellschaft
1. Vorstand
Aufgaben:
- Leitung der Gesellschaft
- Unternehmensführung
- Vertretung nach außen
Merkmale:
- eigenverantwortliche Geschäftsführung
- Weisungsfreiheit gegenüber Aktionären
2. Aufsichtsrat
Aufgaben:
- Überwachung des Vorstands
- Bestellung und Abberufung des Vorstands
- Zustimmung zu bestimmten Geschäften
Verknüpfung:
3. Hauptversammlung
Aufgaben:
- Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
- Satzungsänderungen
- Gewinnverwendung
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Grundkapital
Das Grundkapital:
- ist in Aktien zerlegt
- dient dem Gläubigerschutz
- beträgt bei einer AG mindestens 50.000 Euro
Rechte der Aktionäre
Vermögensrechte
- Dividendenanspruch
- Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen
- Anteil am Liquidationserlös
Verwaltungsrechte
- Teilnahme an Hauptversammlungen
- Stimmrecht
- Auskunftsrechte
Corporate Governance
Das AktG enthält zahlreiche Regeln zu:
- Transparenz
- Kontrolle
- Risikomanagement
- Interessenkonflikten
- Verantwortlichkeit von Organmitgliedern
Verknüpfung:
Mitbestimmung im AktG
Je nach Unternehmensgröße können Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sein.
Verknüpfung:
Kapitalmaßnahmen
Das AktG regelt:
- Kapitalerhöhungen
- Kapitalherabsetzungen
- Ausgabe neuer Aktien
- Wandel- und Optionsrechte
Rechnungslegung und Prüfung
Aktiengesellschaften unterliegen umfangreichen Anforderungen an:
- Jahresabschluss
- Lagebericht
- Abschlussprüfung
- Offenlegung
Verknüpfung:
Haftung
Haftungsrisiken bestehen insbesondere für:
- Vorstandsmitglieder
- Aufsichtsratsmitglieder
- Gründungsbeteiligte
Die Gesellschaft selbst haftet grundsätzlich mit ihrem Vermögen.
EU-Bezug
Das Aktienrecht wird stark durch EU-Recht beeinflusst:
- Gesellschaftsrechtliche Richtlinien
- Kapitalmarktrecht
- Aktionärsrechterichtlinie
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
Verknüpfung:
Bedeutung für Unternehmen
Das AktG schafft:
- Rechtssicherheit für Kapitalgesellschaften
- Zugang zum Kapitalmarkt
- Schutz von Investoren
- klare Kontrollstrukturen
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Gesellschaftsrecht
2. Aktiengesetz (AktG)
3. Handelsgesetzbuch (HGB)
4. Satzung der Gesellschaft
5. Beschlüsse von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung