Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Kurzbeschreibung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor Benachteiligungen aus bestimmten gesetzlich festgelegten Gründen.
Im Arbeitsleben regelt es insbesondere den Schutz von Beschäftigten und Bewerbern vor Diskriminierung und verpflichtet Arbeitgeber zu geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen.
Zweck
- Benachteiligungen verhindern
- Chancengleichheit fördern
- Gleichbehandlung im Arbeitsleben stärken
- Schutz vor Diskriminierung gewährleisten
- Rechte betroffener Personen sichern
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Hinweise
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