Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Kurzbeschreibung
Die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) regelt die Bestellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten von Abfallbeauftragten in Betrieben und Einrichtungen.
Sie konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsrechts und unterstützt Unternehmen bei der ordnungsgemäßen Organisation des betrieblichen Abfallmanagements.
Zweck
- Umwelt schützen
- Ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung fördern
- Aufgaben von Abfallbeauftragten festlegen
- Betriebliche Überwachung verbessern
- Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften unterstützen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Hinweise
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