6. ProdSV - Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
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6. ProdSV - Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

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6. ProdSV - Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

6. ProdSV – Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Kurzbeschreibung

Die 6. ProdSV konkretisiert das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für Maschinen. Sie regelt die Voraussetzungen für das Bereitstellen von Maschinen auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Maschinen sowie die Anforderungen an Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation.

Sie setzt die europäische Maschinenrichtlinie in deutsches Recht um und bildet gemeinsam mit dem Produktsicherheitsgesetz eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für Hersteller, Importeure und Händler von Maschinen.


Zweck

  • Sichere Maschinen gewährleisten
  • Gesundheitsschutz der Benutzer sicherstellen
  • Einheitliche Anforderungen im europäischen Binnenmarkt schaffen
  • CE-Kennzeichnung regeln
  • Marktüberwachung unterstützen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_6/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_6/

Die 6. ProdSV ergänzt das Produktsicherheitsgesetz speziell für Maschinen. Sie ist eng mit der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verbunden. Seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1230 entwickelt sich das Maschinenrecht auf europäischer Ebene weiter; Übergangsregelungen sind bei der praktischen Anwendung zu beachten.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

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