Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
Kurzbeschreibung
Die Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) konkretisiert das Sprengstoffgesetz (SprengG) für die Durchführung von Sprengarbeiten.
Sie enthält insbesondere Vorschriften über Sicherheitsmaßnahmen, Schutzabstände, organisatorische Anforderungen, den Umgang mit Sprengstoffen bei Sprengarbeiten sowie Pflichten der verantwortlichen Personen. Ziel ist der Schutz von Beschäftigten, Dritten und Sachwerten vor den Gefahren von Sprengarbeiten.
Zweck
- Sichere Durchführung von Sprengarbeiten gewährleisten
- Gefahren durch Sprengstoffe minimieren
- Beschäftigte und Dritte schützen
- Anforderungen des Sprengstoffgesetzes konkretisieren
- Einheitliche Sicherheitsstandards schaffen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/
Die 2. SprengV ergänzt das Sprengstoffgesetz (SprengG) durch spezielle Vorschriften für die Durchführung von Sprengarbeiten. Ergänzend gelten insbesondere die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), das Arbeitsschutzgesetz sowie weitere Vorschriften des Gefahrstoff- und Bergrechts.
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