14. ProdSV - Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
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14. ProdSV - Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

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14. ProdSV - Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)

Kurzbeschreibung

Die Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV) regelt das Bereitstellen von Druckgeräten auf dem Markt.

Sie setzt die Richtlinie 2014/68/EU (Pressure Equipment Directive – PED) in deutsches Recht um und legt Anforderungen an Konstruktion, Herstellung, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation und Marktüberwachung für Druckgeräte und Baugruppen fest.


Zweck

  • Sicherheit von Druckgeräten gewährleisten
  • Europäische Druckgeräterichtlinie umsetzen
  • Einheitliche Anforderungen an Hersteller schaffen
  • Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern gewährleisten
  • Freien Warenverkehr innerhalb der EU ermöglichen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/gsgv_14_2016/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/gsgv_14_2016/

Die 14. ProdSV konkretisiert das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für Druckgeräte und dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/68/EU (Pressure Equipment Directive – PED).

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

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