12. ProdSV – Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Kurzbeschreibung
Die 12. ProdSV (Aufzugsverordnung) konkretisiert das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge. Sie regelt die Anforderungen an das Bereitstellen auf dem Markt, die Konformitätsbewertung, die CE-Kennzeichnung sowie die technischen und organisatorischen Pflichten der Wirtschaftsakteure.
Sie setzt die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU in deutsches Recht um und bildet gemeinsam mit dem Produktsicherheitsgesetz eine zentrale Rechtsgrundlage für Hersteller, Importeure und Händler von Aufzügen und deren Sicherheitsbauteilen.
Zweck
- Sichere Aufzüge gewährleisten
- Gesundheit und Sicherheit der Nutzer schützen
- Einheitliche Anforderungen im europäischen Binnenmarkt schaffen
- CE-Kennzeichnung regeln
- Marktüberwachung unterstützen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_12/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_12/
Die 12. ProdSV ergänzt das Produktsicherheitsgesetz speziell für Aufzüge und Sicherheitsbauteile. Sie regelt das Inverkehrbringen neuer Aufzüge. Für den sicheren Betrieb bereits installierter Aufzüge gelten daneben insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.
