12. BImSchV - Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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12. BImSchV - Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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12. BImSchV - Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

Kurzbeschreibung

Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) konkretisiert das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind.

Sie setzt die Seveso-III-Richtlinie der Europäischen Union um und verpflichtet Betreiber unter anderem zur Verhinderung schwerer Unfälle, zur Begrenzung ihrer Auswirkungen sowie zur Erstellung von Sicherheitsberichten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen und zur Information der Öffentlichkeit.


Zweck

  • Schwere Störfälle verhindern
  • Mensch und Umwelt schützen
  • Risiken gefährlicher Stoffe minimieren
  • Betreiberpflichten festlegen
  • Europäische Vorgaben zur Anlagensicherheit umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/

Die 12. BImSchV konkretisiert das Bundes-Immissionsschutzgesetz für Betriebsbereiche mit gefährlichen Stoffen und dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III).

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