11. ProdSV - Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
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11. ProdSV - Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

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11. ProdSV - Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV)

Kurzbeschreibung

Die Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV) regelt das Bereitstellen einfacher Druckbehälter auf dem Markt.

Sie setzt die Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter in deutsches Recht um und legt Anforderungen an Konstruktion, Herstellung, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation und Marktüberwachung fest.


Zweck

  • Sicherheit einfacher Druckbehälter gewährleisten
  • Europäische Vorgaben umsetzen
  • Einheitliche Anforderungen an Hersteller schaffen
  • Verbraucher und Beschäftigte schützen
  • Freien Warenverkehr innerhalb der EU ermöglichen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/gsgv_11_2016/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/gsgv_11_2016/

Die 11. ProdSV konkretisiert das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für einfache Druckbehälter und dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/29/EU.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

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