Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV)
Kurzbeschreibung
Die Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) regelt das Bereitstellen elektrischer Betriebsmittel auf dem Markt.
Sie setzt die europäische Niederspannungsrichtlinie in deutsches Recht um und legt Anforderungen an Sicherheit, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation und Marktüberwachung für elektrische Betriebsmittel fest, die innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen betrieben werden.
Zweck
- Sicherheit elektrischer Betriebsmittel gewährleisten
- Europäische Niederspannungsrichtlinie umsetzen
- Einheitliche Anforderungen an Hersteller und Importeure schaffen
- Verbraucher und Beschäftigte schützen
- Freien Warenverkehr innerhalb der EU ermöglichen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_1/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg2011v_1/
Die 1. ProdSV konkretisiert das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für elektrische Betriebsmittel und dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie).
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.
