Ärzte-ZV - Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
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Ärzte-ZV - Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

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Ärzte-ZV - Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

Kurzbeschreibung

Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) regelt die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten.

Sie konkretisiert die Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und enthält insbesondere Vorschriften über Zulassungsverfahren, Zulassungsausschüsse, Niederlassung, Praxisnachfolge, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Berufsausübungsgemeinschaften sowie das Ruhen und die Beendigung der Zulassung.


Zweck

  • Einheitliche Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung sicherstellen
  • Ambulante medizinische Versorgung gewährleisten
  • Bedarfsplanung unterstützen
  • Rechtssicherheit für Vertragsärzte schaffen
  • Qualität der gesetzlichen Krankenversorgung sichern

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/zo-_rzte/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/zo-_rzte/

Die Ärzte-ZV ergänzt das SGB V und regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Sie bildet zusammen mit dem SGB V und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die zentrale Rechtsgrundlage für die ambulante Versorgung gesetzlich Versicherter.

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